Zahnbehandlung im Ausland: Was zahlt die Krankenkasse?
So funktioniert die Kostenübernahme bei Zahnersatz im EU-Ausland – und worauf du achten musst
Zahnbehandlungen sind in Deutschland oft teuer. Kein Wunder also, dass viele Patienten sich im Ausland behandeln lassen – z. B. in Albanien, der Türkei, Ungarn oder Polen. Doch immer wieder stellt sich die Frage:
Zahlt die Krankenkasse bei einer Zahnbehandlung im Ausland mit?
Die gute Nachricht: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
In diesem Beitrag erfährst du:
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Wann die Krankenkasse eine Zahnbehandlung im Ausland übernimmt
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Welche Regeln dabei gelten (v. a. für gesetzlich Versicherte)
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Wie der Ablauf funktioniert
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Warum sich Albanien lohnt – auch mit Kassenzuschuss
Grundsatz: EU-Ausland = Anspruch auf Kassenzuschuss
Laut EU-Recht (insbesondere Verordnung EG Nr. 883/2004) dürfen gesetzlich Versicherte aus Deutschland ihre zahnärztliche Behandlung in jedem EU- oder EWR-Land durchführen lassen – und trotzdem den Festzuschuss der Krankenkasse erhalten.
Wichtig:
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Es gilt das deutsche Zahnarzt-Honorarsystem (BEMA, Festzuschuss)
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Die Behandlung muss dem deutschen Heil- und Kostenplan (HKP) entsprechen
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Die Abrechnung erfolgt über Kostenerstattung, nicht direkt über die eGK
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse sich an der Behandlung beteiligt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
✅ Heil- und Kostenplan (HKP) vorab einreichen
Dein Zahnarzt (z. B. in Deutschland oder die ausländische Klinik) erstellt einen HKP, den du bei deiner Krankenkasse genehmigen lässt. Der Festzuschuss wird darauf basierend berechnet.
✅ Behandlung im EU- oder EWR-Ausland
Albanien zählt nicht zur EU, aber viele deutsche Krankenkassen erkennen Behandlungen dort nach vorheriger Absprache trotzdem an, wenn die Standards erfüllt sind (CE-zertifizierte Materialien, ärztlicher Nachweis, Rechnung in deutscher Sprache, etc.).
✅ Rechnung auf Deutsch / mit ICD-Ziffern
Die ausländische Klinik muss eine detaillierte Rechnung ausstellen, damit die Krankenkasse den Zuschuss auszahlen kann.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel:
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50 % des befundbezogenen Festzuschusses
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Bei einem Bonusheft (5 Jahre): 60 %, bei 10 Jahren: 65 %
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Beispiel:
Krone in Deutschland: 700 €
Festzuschuss: 250 €
→ Wird auch bei Behandlung im Ausland gezahlt – wenn Voraussetzungen erfüllt sind
Ablauf: So funktioniert's mit der Zahnklinik Tirana
Die Zahnklinik Tirana ist auf Patienten aus Deutschland spezialisiert und kennt die Abläufe mit den Krankenkassen:
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Beratung & Erstellung des Heil- und Kostenplans
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Einreichung bei deiner Krankenkasse zur Genehmigung
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Behandlung in Tirana – mit deutschem Serviceteam & modernen Verfahren
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Detaillierte Rechnung & Dokumentation zur Erstattung
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Auszahlung des Zuschusses direkt an dich
💡 Viele Patienten erhalten auf diese Weise mehrere hundert Euro zurück, obwohl sie im Ausland behandelt wurden – und sparen zusätzlich durch die insgesamt günstigeren Preise.
Fazit: Zahnbehandlung im Ausland & Krankenkasse – das geht!
Wenn du dich für eine Zahnbehandlung im Ausland entscheidest, solltest du dich gut informieren – aber die Krankenkasse kann und darf sich beteiligen.
Mit einem korrekten Heil- und Kostenplan, seriöser Klinik und vollständiger Dokumentation bekommst du auch im Ausland einen fairen Zuschuss zu deinem Zahnersatz.
Die Zahnklinik Tirana unterstützt dich dabei – von der ersten Anfrage bis zur Rückerstattung.
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